ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Amelie Aichinger

Dipl. Freie Rednerin

Aschach 9, 4730 Waizenkirchen

 

1. Buchung

 

Das Brautpaar/die Eltern/das Jubelpaar – im weiteren Auftraggeber - und die freie Rednerin Amelie Aichinger – im weiteren Auftragnehmerin - entscheiden, nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, ob eine Buchung erfolgt. Das Gespräch kann persönlich oder am Telefon, via Zoom etc. erfolgen.

 

Bejahendenfalls wird eine schriftliche Vereinbarung, in der alle relevanten Details der Freien Zeremonie festgehalten werden, geschlossen. Diese ist von sämtlichen Parteien zu unterzeichnen.

 

2. Honorare

 

Das Honorar ist ein Pauschalpreis. Allfällige Barauslagen werden, nach vorhergehender Absprache, gesondert verrechnet.

Nach Auftragserteilung erhalten die Auftraggeber eine Auftragsbestätigung, die Vereinbarung (1. Abs. 2) sowie eine Honorarnote über die vereinbarte Anzahlung.

 

Mit der schriftlichen Auftragserteilung wird die vereinbarte Anzahlung fällig. Der vereinbarte Restbetrag ist binnen 3 Tagen nach dem Rechnungsempfang nach der Zeremonie zu überweisen.

 

3. Unterlagen

 

Die Auftraggeber erhalten zudem jene Unterlagen übermittelt, die zur Vorbereitung des Detailgespräches, welches ca. 2 - 4 Monate vor der Zeremonie stattfindet, benötigt werden.

 

Die Auftraggeber verpflichten sich, die Unterlagen durchzuarbeiten und die Fragebögen auszuarbeiten. Diese sind neben dem Detailgespräch die Basis für die Aufbereitung der individuellen Rede.                                                                                                                                                                                                     

Während des ausführlichen Detailgespräches von ca. 1,5 bis 3 Stunden werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens der Auftraggeber erläutert. Sowie der genaue Ablauf und Details bezüglich Rituale und Bereitstellung der Technik besprochen.

 

4. Terminreservierung

 

Der Termin für die Freie Zeremonie ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung fixiert. Sollte die Anzahlung nicht im angegebenen Zeitraum bei der Auftragnehmerin eingegangen sein, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Dies mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig wird und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig. 

 

5. Übernachtung und mögliche Flugkosten

 

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten der Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Ortes, an dem die Zeremonie stattfindet, sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Zeremonie übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres, als vereinbartes, Honorar anfallen.

 

6. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie


Die Auftragnehmerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen zu schützen. Andersfalls kann eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantiert werden.

 

7. Dauer

 

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie. Diese liegt in der Regel bei 30 – 60 Minuten, je nachdem wie lange die Auftraggeber die Dauer ca. wünscht und wie lange mit der Auftragnehmerin vereinbart wurde.

 

8. AGB – Auftragserteilung

 

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern in Kraft. Ab dann besteht ein

Rücktrittsrecht seitens der Auftraggeber und der Auftragsnehmerin (ab Ziffer 9).

 

                                                                                                               

9. Rücktritt vom Vertrag

 

Dieser hat in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.

 

10. Rücktritt durch die Auftraggeber


Ein Rücktritt durch die Auftraggeber ist ohne Angabe von Gründen, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages (Vereinbarung über eine Freie Trauung, ein Willkommensfest oder eine Jubiläumsfeier), möglich. 

Bei einem späteren Rücktritt verbleibt die Anzahlung in jedem Fall bei der Auftragnehmerin. 

Bei einer Absage durch die Auftraggeber innerhalb von acht Wochen vor der Zeremonie, stellt die Auftragnehmerin einen weiteren Prozentsatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung. Sowie allfällig angefallene Barauslagen.

Die Rede ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt. Der Aufwand der Auftragnehmerin ist zu entschädigen.

Wird die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verbote oder sonstigen Geschehnissen verschoben oder abgesagt, sind der Auftragnehmerin in jedem Fall sämtliche bis dahin geleistete Aufwände abzugelten. Eine Verschiebung der Zeremonie ist selbstverständlich möglich, sofern die Auftragnehmerin zum neuen Termin noch verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Auftragnehmerin gemeinsam mit den Auftraggebern versuchen, eine/n Ersatzredner/in zu finden. 

 

11. Rücktritt durch die Auftragnehmerin


Die Auftragnehmerin behält sich vor, ebenfalls binnen zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages (Vereinbarung über eine Freie Trauung, ein Willkommensfest oder eine Jubiläumsfeier), ohne Angabe von Gründen, schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen. 

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht rückerstattet.

Ist die Auftragnehmerin infolge Krankheit, Unfall, Tod oder anderer relevanter Gründe wie höhere Gewalt, nicht in der Lage die Vertragsleistung zu erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Das bereits bezahlte Honorar wird rückerstattet, sofern die Auftragnehmerin keinen von den Auftraggebern akzeptiere/n Ersatzredner/in stellen kann.

                                                                                                               

Wird bei Ausfall der Auftragnehmerin, innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin der Zeremonie, nur das fertiggestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen von den Auftraggebern selbst zu stellende/n Redner/in vorzutragen zu lassen, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

           Alle   vertraglichen   Regelungen   behalten   ihre   Gültigkeit,   wenn   die

Auftragnehmerin einen von den Auftraggebern akzeptierte/n Redner/in stellt. Diesem eine bereits fertiggestellte Rede zur Verfügung stellt und eine entsprechende Vergütung an den Ersatzredner/der Ersatzrednerin weiterleitet.

 

12. Datenschutz

 

Persönliche Daten der Auftraggeber werden vertraulich behandelt und nicht an

Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, dienen lediglich dem Zwecke des Schreibens der Rede und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme der Daten wie Name, Adresse etc., die zur Rechnungslegung notwendig sind. Diese werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.

 

13. Urheberrecht


Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

 

14. Haftung


Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.

Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder

Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder vollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.

Für die Durchführung der Zeremonie gilt künstlerische Freiheit. Das bedeutet, die Art und Durchführung der Zeremonie oder Bestandteile können nicht Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein. Für Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.                   

                                                                               

15. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen


Die Auftraggeber räumen der Auftragnehmerin unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch die Auftragnehmerin fotografierten Bilder und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung von Printmedien, im Fernsehen und über alle sonstigen Verbreitungswege im Internet, zum Zwecke der Werbung. Vereinbart kann selbstverständlich werden, dass keine Gesichter auf den Bildern gezeigt werden, sondern lediglich Dekorationen, Settings und die Auftragnehmerin selbst bzw. Personen von der Rückseite.


16. Gerichtsstand

 

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Der Allgemeine Gerichtsstand ist jener der Auftraggeber.

 

17.   Mündliche Nebenabreden


Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen.

Nachträgliche Streichungen im Vertrag (Vereinbarung) und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.


18. Steuer


Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung.